ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Einheitliche Mietbedingungen und Bedingungen für die Vermittlung über Anhängerpiraten
Stand: 06.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Anmietung von Anhängern über die App „Anhängerpiraten“ und die damit verbundenen digitalen Buchungswege sowie für die Vermittlung von Partnervermietungen durch die Anhängerpiraten Deutschland GmbH, Wiener Str. 34, 48455 Bad Bentheim, Deutschland.
Über die Plattform werden sowohl Anhänger angeboten, die Anhängerpiraten selbst vermietet, als auch Anhänger, die eigenständige Partner vermieten.
Bei einer eigenen Vermietung kommt der Mietvertrag zwischen Dir und der Anhängerpiraten Deutschland GmbH zustande. Bei einer Partnervermietung kommt der Mietvertrag zwischen Dir und dem bei der Buchung angegebenen Partner zustande. Anhängerpiraten ist bei einer Partnervermietung Vermittler und wird nicht selbst Partei des Mietvertrags.
Der jeweilige Vermieter wird Dir vor Abschluss der Buchung mit vollständigem Namen beziehungsweise Firmierung, Anschrift und Kontaktinformationen angezeigt und in der Buchungsbestätigung angegeben.
Die nachfolgenden Mietbedingungen einschließlich der Preis-, Kosten-, Nutzungs-, Rückgabe- und Haftungsregelungen gelten einheitlich für eigene Vermietungen und Partnervermietungen. Soweit diese AGB vom „Vermieter“ sprechen, ist damit der für Deine Buchung angegebene Vertragspartner gemeint.
„Anhängerpiraten“ bezeichnet die Anhängerpiraten Deutschland GmbH als Plattformbetreiber und Vermittler beziehungsweise bei eigenen Vermietungen zusätzlich als Vermieter.
Ein Standortpartner, der eine Abhol- oder Rückgabefläche bereitstellt, ist nicht allein deshalb Vermieter. Maßgeblich ist die bei der Buchung angegebene Vermieterstellung.
Diese AGB gelten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für gewerbliche Kundinnen und Kunden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Entgegenstehenden Bedingungen von Kundinnen und Kunden wird widersprochen. Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss und Vermittlung
Die Darstellung der Anhänger und Leistungen auf der Plattform ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Leistungsübersicht. Durch die Buchung oder Reservierung gibst Du eine verbindliche Anfrage zur Anmietung des gewählten Anhängers an den angegebenen Vermieter ab.
Der Vermieter kann diese Anfrage annehmen, indem er die Buchung bestätigt, den Anhänger im gebuchten Zeitraum zur Nutzung bereitstellt oder Dir die erforderlichen digitalen Nutzungsinformationen übermittelt. Ein Anspruch auf Annahme einer Buchung besteht nicht.
Bei einer Partnervermietung übermittelt Anhängerpiraten die Buchungsanfrage an den Partner. Soweit Anhängerpiraten eine Annahmeerklärung oder Buchungsbestätigung aufgrund entsprechender Beauftragung übermittelt, erfolgt dies im Namen des Partners und nicht als eigene Vermietung.
Kann eine Buchungsanfrage aus technischen Gründen oder wegen fehlender Verfügbarkeit nicht angenommen werden, werden bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich erstattet. Gesetzliche Rechte bei einem bereits geschlossenen Vertrag bleiben unberührt.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Buchungsdaten werden Dir im Rahmen des digitalen Buchungsprozesses und, soweit vorgesehen, per E-Mail oder in der App bereitgestellt.
Diese AGB einschließlich der enthaltenen Preis- und Kostenregelungen werden Dir vor Abschluss der Buchung zugänglich gemacht und können abgerufen und gespeichert werden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits geschlossene Verträge.
Eine gesonderte Preisliste ist für die hier aufgeführten Zusatzkosten und Schadenspauschalen nicht erforderlich. Der Mietpreis und die regulären Verlängerungskonditionen werden im Buchungsprozess angezeigt.
Ansprüche aus dem Mietvertrag, insbesondere auf Bereitstellung des Anhängers, Mietzahlung, Rückgabe, Erstattung und Ersatz von Schäden, bestehen zwischen Dir und dem angegebenen Vermieter.
Soweit Anhängerpiraten im Auftrag des Vermieters Buchungen, Kommunikation, Zahlungen oder Schadenfälle abwickelt, wird Anhängerpiraten hierdurch nicht selbst Vermieter. Eigene Pflichten und eine daraus entstehende gesetzliche Haftung von Anhängerpiraten bleiben unberührt.
§ 3 Ablauf der Anmietung und Rückgabe
Du kannst einen Anhänger über die App sofort buchen oder für einen späteren Zeitpunkt reservieren.
Nach erfolgreicher Buchung erhältst Du die notwendigen Informationen zur Nutzung des Anhängers. Je nach eingesetztem Schließsystem kann dies ein Code, eine digitale Freigabe oder eine andere in der App beschriebene Entriegelungsmethode sein.
Vor Beginn der Nutzung musst Du die in der App bereitgestellten Hinweise, Checklisten und Sicherheitsanweisungen beachten. Dies gilt insbesondere für Hinweise zur Ankupplung, Ladungssicherung, Beleuchtung, zulässigen Lasten und Rückgabe.
Sharing und fester Standort
Es gibt zwei Rückgabemodelle: das Sharing-Modell mit einem Abstellgebiet und die Rückgabe an einen festen Standortpartner. Das für Deine Buchung geltende Modell wird Dir vor Abschluss der Buchung angezeigt. Beide Modelle können sowohl bei eigenen Vermietungen als auch bei Partnervermietungen angeboten werden.
Sharing-Modell
Beim Sharing-Modell darfst Du den Anhänger innerhalb des für Deine Buchung in der App ausgewiesenen Abstellgebiets auf einer öffentlichen, kostenfreien und dauerhaft zugänglichen Parkfläche zurückgeben. Eine Rückgabe am ursprünglichen Abholort ist nicht erforderlich.
Voraussetzung ist, dass das Abstellen am konkret gewählten Ort rechtlich zulässig ist und die weiteren Rückgabe- und Sicherungsvorgaben eingehalten werden. Allein ein anderer zulässiger Abstellplatz innerhalb des Abstellgebiets begründet keine Rücktransport- oder Umparkgebühr.
Die Anzeige des Abstellgebiets bedeutet nicht, dass jede darin befindliche Fläche als Rückgabeort zugelassen ist.
Fester Standortpartner
Bei diesem Modell wird Dir die Adresse des festen Standorts vor Abschluss der Buchung angezeigt. Die Buchung ist mit dem Hinweis „zurück zum Standortpartner“ gekennzeichnet. Du musst den Anhänger an diesen Standort zurückbringen und auf der dort vorgesehenen beziehungsweise ausgewiesenen Rückgabefläche abstellen.
Eine Rückgabe an einem anderen Ort ist nicht zulässig. Das gilt auch für öffentliche Parkflächen, Flächen innerhalb eines Sharing-Abstellgebiets und andere Standortpartner. Eine abweichende Rückgabe ist nur zulässig, wenn der Vermieter sie vorher ausdrücklich bestätigt hat.
Die für den gebuchten Standort freigegebene Rückgabefläche darf auch dann genutzt werden, wenn sie sich auf einem Privatgrundstück befindet.
Zulässigkeit des Abstellorts
Du musst den konkret gewählten Abstellplatz auf seine Zulässigkeit prüfen und insbesondere Verkehrszeichen, Zusatzzeichen, zeitliche Beschränkungen, Grundstücksein- und -ausfahrten, Feuerwehrzufahrten, Flächenmarkierungen und erkennbare private Nutzungsbeschränkungen beachten.
Nicht ausdrücklich freigegebene Privatgrundstücke und private Parkflächen, insbesondere Kundenparkplätze von Geschäften, Einkaufszentren, Restaurants, Unternehmen oder Wohnanlagen, dürfen nicht als Rückgabeort genutzt werden. Fehlende oder uneindeutige Beschilderung stellt keine Freigabe dar. Bei Zweifeln musst Du einen anderen eindeutig zulässigen Rückgabeort wählen oder vor dem Abstellen eine Bestätigung des Vermieters einholen.
Ein von Dir beim Sharing gewählter öffentlicher Rückgabeort muss nach den bei Rückgabe bestehenden und erkennbaren Umständen für die anschließende Standzeit von bis zu 14 Tagen geeignet sein. Flächen mit bereits angekündigten Halteverboten, bevorstehenden Sperrungen oder anderen innerhalb dieses Zeitraums wirksam werdenden Einschränkungen dürfen nicht gewählt werden. Gesetzliche kürzere Parkbeschränkungen bleiben maßgeblich.
Eine ausdrücklich vorgegebene Rückgabefläche am festen Standortpartner unterliegt nicht Deiner Auswahlverantwortung in gleicher Weise. Die dortigen Rückgabeanweisungen sind einzuhalten.
Der gewählte Abstellort muss den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie lokalen und regionalen Verkehrs- und Kommunalvorschriften entsprechen. Du bist verpflichtet, den Anhänger gegen Wegrollen zu sichern, die Bremse anzuziehen und das Schließsystem ordnungsgemäß zu verriegeln.
Abschluss der Rückgabe
Der Anhänger muss spätestens zum vereinbarten Ende des Mietzeitraums vollständig geräumt und ordnungsgemäß zurückgegeben sein. Die vorgesehenen Rückgabeschritte einschließlich der geforderten Rückgabefotos sind durchzuführen.
Kannst Du den Rückgabeprozess wegen einer technischen Störung nicht abschließen, musst Du unverzüglich den in der Buchung angegebenen Kontaktweg nutzen und den Standort sowie die ordnungsgemäße Sicherung dokumentieren. Eine technische Störung, die Du nicht zu vertreten hast, begründet für sich allein keine Überziehungsgebühr.
Die digitale Rückgabebestätigung stellt keine abschließende Prüfung oder Genehmigung eines von Dir selbst gewählten Parkplatzes dar. Für die Folgen einer von Dir zu vertretenden unzulässigen Abstellung gelten die Regelungen des § 6 auch nach Beendigung der Mietzeit.
§ 4 Nutzungsvorschriften
Du bist verpflichtet, Dich vor oder bei der Anmietung mit der allgemeinen Funktionsweise eines Anhängers und der Nutzung einer Anhängerkupplung vertraut zu machen. Du musst sicherstellen, dass Dein Zugfahrzeug für den gebuchten Anhänger geeignet und technisch vorbereitet ist.
Die Nutzung ist nur zulässig, wenn Deine im Rahmen der Registrierung oder Buchung gemachten Angaben richtig sind, Du volljährig bist und über die erforderliche gültige Fahrerlaubnis verfügst.
Ausnahmslos verboten sind insbesondere:
- die Beförderung von Personen und Tieren, soweit der Anhänger nicht ausdrücklich dafür vorgesehen ist,
- das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten,
- die Nutzung bei starkem Wind, Sturm oder sonstigen Bedingungen, die die Fahr- oder Transportsicherheit beeinträchtigen können,
- die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Anhängertests, Rennen oder Fahrsicherheitstrainings,
- die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe,
- die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
- der Transport von Gegenständen, die den Anhänger beschädigen oder die Fahrsicherheit beeinträchtigen können,
- die Überschreitung der zulässigen Gewichte, Stützlasten oder Abmessungen,
- Umbauten, Manipulationen, eigene Schlösser oder sonstige Eingriffe in Anhänger, GPS, Schloss oder Zubehör.
Du bist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, des Straßenverkehrsgesetzes und aller weiteren geltenden Vorschriften verantwortlich. Dies umfasst insbesondere Ladungssicherung, Parkregelungen, Verkehrsverbote, Gebühren, Bußgelder und sonstige Folgen aus der Nutzung.
Fahrten ins Ausland sind nur zulässig, wenn der Vermieter sie vorher ausdrücklich erlaubt hat.
Die Anhänger können mit GPS- oder Telematikmodulen ausgestattet sein. Diese dienen insbesondere der Flottenverwaltung, Standortbestimmung, Diebstahlprävention und Schadenaufklärung. Einzelheiten ergeben sich aus den für die Buchung bereitgestellten Datenschutzhinweisen.
Mängel, Schäden oder Funktionsprobleme musst Du unverzüglich über die für Deine Buchung angegebenen Kontaktwege melden. Reparaturen oder Eingriffe dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht vorgenommen werden.
§ 5 Preise, Zahlung und Überziehung
Die jeweils aktuellen Preise werden in der Anhängerpiraten-App vor Abschluss der Buchung angezeigt. Preise können insbesondere nach Modell, Standort, Wochentag, Tageszeit, Mietdauer und Verfügbarkeit variieren.
Der verbindliche Endpreis wird Dir vor Abschluss der Buchung angezeigt. Soweit gesetzlich geschuldet, enthalten Preise die gesetzliche Umsatzsteuer.
Die Zahlung erfolgt über die in der App angebotenen Zahlungsarten und Zahlungsdienstleister. Die Belastung des gewählten Zahlungsmittels erfolgt nach Abschluss des Buchungsvorgangs oder nach den im Buchungsprozess angezeigten Bedingungen.
Gläubiger der Mietzahlung und der mietvertraglichen Zusatzforderungen ist der jeweilige Vermieter. Eine Zahlungsabwicklung durch Anhängerpiraten oder einen Zahlungsdienstleister ändert daran nichts. Zahlungen an eine vom Vermieter hierfür autorisierte Empfangsstelle erfüllen Deine entsprechende Zahlungspflicht.
Du bist dafür verantwortlich, dass das verwendete Zahlungsmittel ausreichend gedeckt ist. Kosten aufgrund von Zahlungsrückständen, Rücklastschriften oder Rückbuchungen können Dir berechnet werden, soweit Du sie zu vertreten hast.
Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und bezeichnen den jeweiligen Vermieter beziehungsweise den zutreffenden Forderungsinhaber.
Gegen Forderungen des Vermieters kannst Du mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Weitere gesetzlich geschützte Aufrechnungsrechte bleiben unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht aus demselben Vertragsverhältnis bleibt bestehen.
Genehmigte Verlängerung
Eine Verlängerung muss vor Ablauf des gebuchten Mietzeitraums über den vorgesehenen Buchungsweg beantragt und vom Vermieter bestätigt werden. Sie ist nur möglich, wenn der Anhänger für den zusätzlichen Zeitraum verfügbar ist. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Für eine bestätigte Verlängerung gelten ausschließlich die bei der Verlängerung angezeigten regulären Miet- und Verlängerungskonditionen. Die nachfolgende Überziehungsgebühr wird für diesen Zeitraum nicht erhoben.
Verspätete Rückgabe ohne genehmigte Verlängerung
Ohne Bestätigung darfst Du den Anhänger nicht über das vereinbarte Mietende hinaus weiter nutzen. Die weitere Nutzung oder die Zahlung zusätzlicher Beträge ersetzt keine Genehmigung zur Verlängerung.
Bei einer verspäteten Rückgabe ohne bestätigte Verlängerung fällt je zusammenhängendem Überziehungsvorgang eine einmalige Grundgebühr von 19,90 € an. Zusätzlich werden 17,85 € je Stunde der tatsächlichen Überziehungsdauer berechnet. Die zeitabhängige Abrechnung erfolgt minutengenau; eine volle Stunde wird nicht aufgerundet. Die Beträge enthalten 19 % Umsatzsteuer.
Für denselben Zeitraum werden daneben kein reguläres Mietentgelt und keine zusätzliche Nutzungsentschädigung berechnet.
Die Zahlung dieser Beträge berechtigt nicht zur weiteren Nutzung.
Weitergehende, durch die verspätete Rückgabe verursachte Schäden können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich verlangt werden. Dazu können insbesondere erforderliche Ersatz- oder Transportkosten und nachweisbarer entgangener Gewinn aus beeinträchtigten Nachfolgebuchungen gehören. Bereits durch die Überziehungsabrechnung ausgeglichene Nachteile und ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt. Eine doppelte Berechnung erfolgt nicht.
Erforderliche Rücktransport-, Abschlepp- oder Verwahrkosten können nach § 6 zusätzlich anfallen, soweit sie nicht bereits abgegolten sind.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen und nach den gesetzlichen Voraussetzungen ersatzfähige, tatsächlich entstandene Kosten verlangt werden. Allgemeiner interner Verwaltungs- und Personalaufwand wird nicht als pauschale Mahn- oder Bearbeitungsgebühr berechnet.
§ 6 Haftung und Kostenregelungen
Haftung des Kunden
Du haftest für Schäden am Anhänger, am Zubehör und an eingesetzten technischen Einrichtungen, soweit Du diese Schäden zu vertreten hast. Du haftest außerdem für von Dir verursachte Verkehrs- und Ordnungsverstöße sowie daraus entstehende Kosten.
Für bereits vorhandene Schäden, vertragsgemäße Abnutzung und Schäden, die Du nicht zu vertreten hast, haftest Du nicht. Vor Fahrtbeginn erkennbare Schäden musst Du über die vorgesehene Meldefunktion dokumentieren. Die gesetzlichen Regeln zur Darlegungs- und Beweislast bleiben unberührt.
Bei Diebstahl oder Verlust haftest Du, soweit Du den Schaden zu vertreten hast, insbesondere wenn Schließsysteme, Sicherungen oder Rückgabeanweisungen nicht ordnungsgemäß beachtet wurden.
Reparaturen und Ersatzteile
Für die nachfolgend beschriebenen, von Dir zu vertretenden Schäden oder Verluste kann der Vermieter die aufgeführten Beträge als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Reparatur oder der Austausch zur Schadenbeseitigung erforderlich ist.
Die Beträge umfassen das Ersatzteil beziehungsweise Reparaturmaterial und die erforderliche Montage oder Verarbeitung einschließlich der jeweils genannten Nebenleistungen. Sie gelten bei allen Vermietern einheitlich.
- Austausch eines Abrissseils einschließlich Material und Montage: 69,00 €.
- Austausch eines Stützrads einschließlich Ersatzteil, Anfahrt, Montage und Abfahrt: 99,00 €.
- Austausch eines Schlosses einschließlich Material und Montage: 279,00 €.
- Austausch eines Reifens einschließlich Material, Montage und Entsorgung: 179,00 €.
- Austausch eines Kotflügels einschließlich Material, Montage und Entsorgung: 99,00 €.
- Austausch eines Rücklichts einschließlich Ersatzteil, Montage und Funktionsprüfung: 99,00 €.
- Austausch eines Kabelbaums einschließlich Material, Verlegung, Anschluss und Funktionsprüfung: 289,00 €.
- Austausch eines 13-poligen Steckers einschließlich Material, Montage und Funktionsprüfung: 59,00 €.
- Reparatur eines Lochs oder Risses in der Plane bis 5 cm einschließlich Material und Verarbeitung: 69,00 €.
- Austausch einer Begrenzungsleuchte einschließlich Ersatzteil, Montage und Funktionsprüfung: 79,00 €.
- Ersatz eines Unterlegkeils einschließlich Kette und erforderlicher Montage: 12,00 €.
Nicht aufgeführte Schäden und höhere Reparaturkosten
Ist ein Schaden nicht eindeutig von den aufgeführten Positionen erfasst, wird der erforderliche Reparatur- oder Ersatzaufwand nach der folgenden Berechnungsgrundlage abgerechnet. Das gilt insbesondere für Schäden an Deichsel, vollständiger Plane, Reflektoren, Scharnieren und Bodenplatte sowie für andere nicht aufgeführte Bauteile oder Schadensbilder.
Dieselbe Berechnungsgrundlage gilt auch für einen aufgeführten Schaden, wenn der Vermieter nachweist, dass die erforderlichen Reparatur- oder Ersatzkosten den aufgeführten Pauschalbetrag übersteigen. In diesem Fall kann anstelle der Pauschale der nachgewiesene höhere erforderliche Betrag verlangt werden.
Die Berechnung erfolgt anhand:
- des Herstellerlistenpreises des erforderlichen Ersatzteils zum Zeitpunkt der Reparatur oder Ersatzbeschaffung, ohne Umsatzsteuer,
- der tatsächlich erforderlichen Arbeitszeit mit 60,00 € netto je Stunde, zeitanteilig nach dem erforderlichen Zeitaufwand,
- erforderlicher und nachgewiesener zusätzlicher Fremd-, Transport- und Entsorgungskosten.
Der Herstellerlistenpreis ist eine Berechnungsgrundlage, kein unabhängig vom erforderlichen Schaden geschuldeter Mindestbetrag. Ersparte Aufwendungen und ein nachweisbar geringerer erforderlicher Beschaffungsaufwand werden berücksichtigt.
Der höhere Betrag ist anhand geeigneter Unterlagen darzulegen, insbesondere anhand von Ersatzteilpreisnachweisen, Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Arbeitszeitnachweisen.
Eine bereits berechnete Pauschale wird vollständig angerechnet. Pauschale und konkrete Reparaturkosten werden nicht nebeneinander für denselben Schaden verlangt.
Erforderlicher Austausch durch neue Ersatzteile
Ist eine fachgerechte, sichere und wirtschaftlich angemessene Wiederherstellung nur durch den Austausch des beschädigten Bauteils möglich, umfasst die Schadensabrechnung die erforderlichen Kosten eines geeigneten neuen Ersatzteils einschließlich des erforderlichen Einbaus. Du kannst nicht allein deshalb eine Abrechnung ausschließlich zum Gebrauchtwert des beschädigten Einzelteils verlangen, weil dieses bereits benutzt wurde.
Allein das Alter eines Bauteils führt nicht zu einer pauschalen Kürzung sämtlicher Reparaturkosten. Ein nach den gesetzlichen Grundsätzen erforderlicher Ausgleich eines tatsächlichen wirtschaftlichen Vorteils sowie die gesetzlichen Grenzen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bleiben jedoch unberührt.
Rücktransport und Umparken
Eine unzulässige Rückgabe liegt insbesondere vor, wenn Du beim Sharing-Modell außerhalb des ausgewiesenen Abstellgebiets oder auf einer nicht zulässigen Parkfläche zurückgibst oder bei einer Buchung mit „zurück zum Standortpartner“ den Anhänger nicht auf der vorgesehenen Rückgabefläche des gebuchten Standortpartners abstellst.
Wenn Du eine unzulässige, verkehrswidrige, ungesicherte oder unzugängliche Abstellung zu vertreten hast, darf der Vermieter die erforderliche Sicherung, Umsetzung oder Rückholung veranlassen.
Für den dadurch erforderlichen Rücktransport oder das Umparken an einen für die Buchung zulässigen Rückgabeort beträgt die Schadenspauschale 89,00 €. Sie umfasst die hierfür erforderlichen eigenen Fahrt- und Arbeitsleistungen.
Übersteigen die nachgewiesenen erforderlichen Kosten diese Pauschale, kann stattdessen der höhere erforderliche Betrag abgerechnet werden. Für erforderliche eigene Arbeitsleistungen werden 60,00 € netto je Stunde und für erforderliche eigene An- und Abfahrten 0,50 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer einschließlich einer gegebenenfalls ersatzfähigen Umsatzsteuer angesetzt. Erforderliche Fremdkosten werden anhand entsprechender Nachweise abgerechnet.
Eine bereits berechnete Pauschale wird angerechnet. Bereits enthaltene Fahrt- oder Arbeitsleistungen werden nicht zusätzlich berechnet.
Reinigung und Abfallentsorgung
Für eine erforderliche Reinigung wegen einer von Dir zu vertretenden übermäßigen Verschmutzung, die über die übliche Verschmutzung bei vertragsgemäßer Nutzung hinausgeht, beträgt die Schadenspauschale 89,00 €.
Für die erforderliche Entsorgung von durch Dich zurückgelassenem Abfall beträgt die Schadenspauschale 159,00 €. Sie umfasst den erforderlichen Transport zum Recyclinghof und dessen Entsorgungsgebühren.
Übersteigen die nachgewiesenen erforderlichen Kosten die einschlägige Pauschale, kann stattdessen der höhere erforderliche Betrag verlangt werden. Eigene erforderliche Arbeits- und Fahrtleistungen werden nach den vorstehenden Stunden- und Kilometersätzen berechnet. Erforderliche Fremdkosten sind nachzuweisen. Eine bereits berechnete Pauschale wird angerechnet.
Umsatzsteuer und Vermeidung doppelter Berechnungen
Die Pauschalbeträge sind einschließlich einer gegebenenfalls ersatzfähigen Umsatzsteuer angegeben. Soweit Umsatzsteuer nicht tatsächlich angefallen oder nicht gesetzlich ersatzfähig ist, wird der entsprechende Umsatzsteueranteil nicht verlangt. Bei konkreter Schadensabrechnung wird Umsatzsteuer ebenfalls nur berücksichtigt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen und ersatzfähig ist.
Dieselbe Leistung oder derselbe Schaden wird nicht mehrfach berechnet. Bei gleichzeitigem Rücktransport, Reinigung und Entsorgung werden gemeinsam anfallende Fahrt- und Arbeitsleistungen nur einmal berücksichtigt.
Eine für die Buchung vereinbarte Haftungsbegrenzung oder Selbstbeteiligung bleibt bestehen. Die Preisregelungen bestimmen die Schadensberechnung, begründen aber keine Haftung für Schäden, die Du nicht zu vertreten hast.
Abstellort und Kosten nach Ende der Mietzeit
Deine Verantwortung für eine von Dir zu vertretende unzulässige Auswahl oder Nutzung des Rückgabeorts endet nicht allein durch die digitale Rückgabebestätigung oder das Ende der Mietzeit.
Sie umfasst auch erforderliche und rechtlich ersatzfähige Kosten, die innerhalb von 14 Tagen nach der Rückgabe aus der von Dir zu vertretenden unzulässigen Abstellung entstehen. Dazu können insbesondere Kosten für Umsetzung, Abschleppen, Verwahrung sowie berechtigte behördliche oder private Parkforderungen gehören. Dass die betreffende Forderung erst später eingeht, schließt ihre Erstattung nicht aus.
Voraussetzung bleibt, dass die Kosten auf Deiner Pflichtverletzung bei der Rückgabe beruhen. Die Regelung begründet keine Pflicht, den Anhänger nach ordnungsgemäßer Rückgabe laufend zu überwachen.
Für neue Abstellverstöße nach einer Umsetzung durch den Vermieter, einer erneuten Vermietung oder einer Veränderung des Abstellorts durch andere Personen haftest Du nicht, sofern Du diese nicht selbst zu vertreten hast.
Für Einschränkungen, die erst nach Deiner Rückgabe neu angeordnet werden und bei Rückgabe weder bekannt gegeben noch erkennbar waren, wird keine verschuldensunabhängige Haftung begründet. Ein Mitverschulden des Vermieters und die gesetzliche Pflicht zur Schadensminderung bleiben unberührt.
Gesetzliche Ansprüche wegen Deiner Pflichtverletzung bei Rückgabe bleiben auch außerhalb dieses Zeitraums unberührt. Die Zweiwochenregel begründet weder eine allgemeine Parkerlaubnis noch eine Verlängerung gesetzlicher Parkfristen.
Abschleppen und Verwahrung
Wird der Anhänger wegen einer von Dir zu vertretenden unzulässigen Abstellung oder sonstigen Pflichtverletzung abgeschleppt, umgesetzt, sichergestellt oder verwahrt, ersetzt Du die dadurch verursachten erforderlichen und nachgewiesenen Fremdkosten. Hierzu können insbesondere Abschleppkosten, Stand- und Verwahrkosten sowie rechtmäßig erhobene behördliche Kosten gehören.
Das gilt unter den vorstehenden Voraussetzungen auch für Vorgänge nach Ende der Mietzeit. Maßgeblich ist die Ursache des Vorgangs und nicht allein der Zeitpunkt des Abschleppens oder des Rechnungseingangs.
Kosten, die auf einer fehlerhaften Rückgabeanweisung oder auf einer ausdrücklich freigegebenen, tatsächlich aber ungeeigneten Rückgabefläche beruhen, werden Dir nicht allein aufgrund dieser Klausel zugewiesen.
Verkehrsverstöße, Verwarnungen und Parkforderungen
Du musst während der Nutzung und bei der Rückgabe sicherstellen, dass der Anhänger am gewählten Ort rechtmäßig abgestellt werden darf. Für eine private Fläche ist zusätzlich die erforderliche Berechtigung des Eigentümers oder sonstigen Berechtigten erforderlich.
Du trägst die Dir rechtlich zuzuordnenden Geldbußen, Verwarnungsgelder, Park- und Mautforderungen sowie sonstigen berechtigten Forderungen Dritter, die durch Deine Nutzung oder eine von Dir zu vertretende unzulässige Rückgabe verursacht werden. Die gesetzliche Bestimmung des Adressaten einer Geldbuße oder Verwarnung wird hierdurch nicht geändert.
Berechtigte Forderungen privater Parkplatzbetreiber können ebenfalls erfasst sein. Eine fehlende oder undeutliche Beschilderung macht eine private Fläche nicht automatisch zu einem zulässigen Rückgabeort. Ob eine konkrete Forderung rechtmäßig ist und Dir zugerechnet werden kann, bleibt überprüfbar.
Soweit der Vermieter aufgrund eines Dir zurechenbaren Vorgangs erforderliche Zahlungen leisten muss, sind diese im gesetzlich zulässigen Umfang zu erstatten.
Die zur zulässigen Bearbeitung und Zuordnung erforderlichen Daten dürfen an Behörden oder berechtigte Dritte übermittelt werden, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.
Für die bloße interne Bearbeitung eines Verkehrs- oder Parkverstoßes wird keine pauschale Bearbeitungsgebühr erhoben. Weitere Ansprüche bestehen nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Haftung des Vermieters und von Anhängerpiraten
Der Vermieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie soweit er eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Für Gegenstände, die nach Rückgabe im oder am Anhänger zurückgelassen werden, besteht keine vertragliche Verwahrungspflicht. Soweit möglich, wirst Du informiert. Erforderliche und nachgewiesene Kosten für Lagerung, Transport, Entsorgung oder Rückgabe können nach den gesetzlichen Voraussetzungen berechnet werden. Für eine etwaige Haftung gelten die vorstehenden Regelungen.
Der Vermieter ist nicht zur Rückzahlung des Mietpreises verpflichtet, wenn Du einen ordnungsgemäß bereitgestellten Anhänger aus Gründen nicht nutzt, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
Bei Partnervermietungen übernimmt Anhängerpiraten nicht die mietvertraglichen Leistungspflichten des Partners. Für eigene Pflichtverletzungen als Plattformbetreiber oder Vermittler haftet Anhängerpiraten nach den vorstehenden Haftungsmaßstäben. Die Vermittlerstellung schließt eine Haftung für eigene Fehler nicht aus.
§ 7 Unfälle, Pannen und Schäden
Bei Unfall, Panne, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder sonstigen Schäden musst Du den Vermieter unverzüglich über die für Deine Buchung angegebenen Kontaktwege informieren. Dies gilt auch für Bagatellschäden und Schäden ohne Beteiligung Dritter.
Die Polizei ist zu informieren, wenn Dritte beteiligt sind, Personen verletzt wurden, ein erheblicher Sachschaden entstanden ist, ein Diebstahl vorliegt oder nicht geklärt werden kann, wer den Schaden verursacht hat.
Du darfst kein Schuldanerkenntnis abgeben. Du musst alle zur Schadenaufklärung erforderlichen Informationen mitteilen, insbesondere Buchungsnummer, Kennzeichen, Ort, Zeit, Beteiligte, Zeugen und eine Beschreibung des Ablaufs.
Soweit Anhängerpiraten für die jeweilige Buchung ausdrücklich als Empfangsstelle für Schadenmeldungen angegeben ist, genügt die Meldung über diesen Kontaktweg.
Unterlässt Du schuldhaft die erforderliche Meldung oder meldest Du einen Schaden schuldhaft verspätet, haftest Du nach den gesetzlichen Voraussetzungen für den dadurch zusätzlich verursachten Schaden. Eine pauschale Zahlung allein wegen der unterlassenen oder verspäteten Meldung wird nicht erhoben.
Ist die Nutzung des Anhängers durch Totalschaden, Diebstahl oder aus sonstigem Grund endgültig nicht mehr möglich, gelten für die Beendigung des Mietverhältnisses und die Erstattung von Mietvorauszahlungen die gesetzlichen Vorschriften. Etwaige Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
§ 8 Ersatzleistungen, Stornierung und Gutscheine
Sollte ein gebuchter Anhänger aus unvorhergesehenen Gründen nicht zur Verfügung stehen, kann der Vermieter Dir einen vergleichbaren Anhänger anbieten.
Steht kein vergleichbarer Anhänger zur Verfügung, erfolgt eine Rückabwicklung nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet oder mit Deiner Zustimmung als Gutschein bereitgestellt. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Für kurzfristige Stornierungen durch Kundinnen und Kunden gelten die in der App oder im Buchungsprozess angezeigten Bedingungen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 9 Datenschutz
Anhängerpiraten verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere für den Betrieb der Plattform, die Buchungsvermittlung, die technische Vertragsabwicklung und die Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Anhängerpiraten.
Der jeweilige Vermieter verarbeitet die für seine Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Die für die Buchung maßgeblichen Datenschutzhinweise und Informationen über die jeweiligen Verantwortlichen werden zugänglich gemacht.
Eine Datenweitergabe zwischen Anhängerpiraten und dem Vermieter erfolgt nur auf einer zulässigen rechtlichen Grundlage und im erforderlichen Umfang.
§ 10 Streitbeilegung
Anhängerpiraten ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Die gesetzlich erforderlichen Angaben zur Teilnahme des jeweiligen Partnervermieters an einem Streitbeilegungsverfahren werden in dessen Anbieterinformationen bereitgestellt. Gesetzliche Teilnahmeverpflichtungen eines Vermieters bleiben unberührt.
Beschwerden zum Mietvertrag sind an den in der Buchung angegebenen Vermieter zu richten. Beschwerden zur Plattform oder Vermittlung können an info@anhaengerpiraten.de gerichtet werden. Soweit Anhängerpiraten für einen Partner die Kundenbetreuung übernimmt, wird dies in den Buchungsinformationen angegeben.
§ 11 Sonstiges
Elektronische Dokumente, Checklisten, Übergabe- und Rückgabeprotokolle können auch ohne handschriftliche Unterschrift verbindlich sein, sofern sie im Rahmen des digitalen Buchungs- oder Mietprozesses erstellt werden.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
Für Streitigkeiten aus dem Mietvertrag ist gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des jeweiligen Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Für entsprechende Streitigkeiten über eigene Plattform- oder Vermittlungsleistungen von Anhängerpiraten ist deren Sitz maßgeblich. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig. Änderungen dieser AGB für bereits geschlossene Verträge erfolgen nicht allein durch die Veröffentlichung einer neuen Fassung.
§ 12 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit nicht im konkreten Fall eine gesetzliche Ausnahme eingreift. Eine Buchung für einen bestimmten Termin oder Zeitraum schließt das Widerrufsrecht nicht allein deshalb aus.
Die Widerrufsbelehrung für den Mietvertrag bezieht sich auf den jeweiligen Vermieter. Dessen vollständige Kontaktdaten werden vor Vertragsschluss und in der Vertragsbestätigung angegeben. Bei einer eigenen Vermietung ist dies die Anhängerpiraten Deutschland GmbH; bei einer Partnervermietung der bezeichnete Partner.
Widerrufsbelehrung
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du den Vermieter unter den in Deiner Buchung und Vertragsbestätigung angegebenen vollständigen Kontaktdaten mittels einer eindeutigen Erklärung über Deinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Du kannst dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Ist Anhängerpiraten in der Vertragsbestätigung ausdrücklich als bevollmächtigte Empfangsstelle für Widerrufe angegeben, kannst Du den Widerruf auch dort erklären.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, hat der Vermieter Dir alle Zahlungen, die er von Dir erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zu erstatten, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf bei ihm oder seiner bevollmächtigten Empfangsstelle eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hast Du ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein. Dieser entspricht deren Anteil am Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen.
Bei einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach Deiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung zum Leistungsbeginn und Deiner Bestätigung der Kenntnis, dass Dein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Die hierfür erforderlichen Erklärungen werden, soweit einschlägig, im Buchungsprozess gesondert eingeholt.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Du den Vertrag widerrufen willst, kannst Du das folgende Formular verwenden:
An den in der Buchung und Vertragsbestätigung angegebenen Vermieter:
Name beziehungsweise Firma: ____________________
Anschrift: ____________________
E-Mail-Adresse: ____________________
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Dienstleistung: ____________________
Bestellt am: ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Datum: ____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier: ____________________
§ 13 Wirksamkeit
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, gilt § 306 BGB. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen wirksam.
Jetzt buchen